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   BVerwG, 14.02.2020 - 8 B 78.19   

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https://dejure.org/2020,5017
BVerwG, 14.02.2020 - 8 B 78.19 (https://dejure.org/2020,5017)
BVerwG, Entscheidung vom 14.02.2020 - 8 B 78.19 (https://dejure.org/2020,5017)
BVerwG, Entscheidung vom 14. Februar 2020 - 8 B 78.19 (https://dejure.org/2020,5017)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de

    Fehlende verallgemeinerungsfähige Frage im Rahmen einer Nichtzulassungsbeschwerde in einem Streit um Äußerungen einer Industrie- und Handelskammer; Geklärtsein der maßgeblichen Grundsätze zu dem kammerintern gebotenen Verfahren vor öffentlichen Äußerungen von Industrie- ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 23.06.2010 - 8 C 20.09

    Äußerung; Erklärung; Stellungnahme; Industrie- und Handelskammer;

    Auszug aus BVerwG, 14.02.2020 - 8 B 78.19
    Eine grundsätzliche Festlegung muss auf jeden Fall durch die Vollversammlung erfolgen (vgl. BVerwG, Urteil vom 23. Juni 2010 - 8 C 20.09 - BVerwGE 137, 171 Rn. 34 f.).

    Das Berufungsgericht ist selbst von den in der genannten bundesverfassungsgerichtlichen Entscheidung aufgeführten Grundsätzen des Minderheitenschutzes entsprechend der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 23. Juni 2010 - 8 C 20.09 - (BVerwGE 137, 171 Rn. 32 ff.) ausgegangen.

  • BVerfG, 12.07.2017 - 1 BvR 2222/12

    Verfassungsbeschwerden gegen die Beitragspflicht für Pflichtmitglieder der

    Auszug aus BVerwG, 14.02.2020 - 8 B 78.19
    a) Soweit die Klägerin geltend macht, der angegriffene Beschluss weiche mit seiner Feststellung, Minderheitenpositionen seien im vorliegenden Fall nicht zu berücksichtigen gewesen, von der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 12. Juli 2017 - 1 BvR 2222/12, 1 BvR 1106/13 - (BVerfGE 146, 164) ab, bezeichnet sie keinen von dieser Entscheidung abweichenden abstrakten Rechtssatz des angegriffenen Beschlusses.
  • BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung -

    Auszug aus BVerwG, 14.02.2020 - 8 B 78.19
    Die Grundsatzrüge setzt die Formulierung einer bestimmten, höchstrichterlich noch ungeklärten und für die Revisionsentscheidung erheblichen Rechtsfrage des revisiblen Rechts voraus, der eine allgemeine, über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung zukommt (BVerwG, Beschluss vom 19. August 1997 - 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26 S. 14).
  • BVerwG, 18.12.2014 - 8 B 47.14

    Anerkenntnis; berechtigtes Feststellungsinteresse;

    Auszug aus BVerwG, 14.02.2020 - 8 B 78.19
    Mit dem Grad der tatsächlichen oder rechtlichen Schwierigkeiten der Streitsache wächst das Gewicht der Gründe, die gegen eine Anwendung des § 130a VwGO sprechen (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 18. Dezember 2014 - 8 B 47.14 - Buchholz 310 § 130a VwGO Nr. 85 Rn. 6 und vom 14. Juni 2019 - 7 B 25.18 - NVwZ 2019, 1854 Rn. 8 f., je m.w.N.).
  • BVerwG, 14.06.2019 - 7 B 25.18

    Mündliche Verhandlung; Schriftsatzfrist; Verwirkung; Vorverfahren; Widerspruch;

    Auszug aus BVerwG, 14.02.2020 - 8 B 78.19
    Mit dem Grad der tatsächlichen oder rechtlichen Schwierigkeiten der Streitsache wächst das Gewicht der Gründe, die gegen eine Anwendung des § 130a VwGO sprechen (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 18. Dezember 2014 - 8 B 47.14 - Buchholz 310 § 130a VwGO Nr. 85 Rn. 6 und vom 14. Juni 2019 - 7 B 25.18 - NVwZ 2019, 1854 Rn. 8 f., je m.w.N.).
  • OVG Niedersachsen, 22.10.2020 - 8 ME 99/20

    Genehmigung; Gesamtinteresse; Handlungsfreiheit; Kammerversammlung; Kompetenz;

    Erst wenn die Kammerversammlung mindestens eine grundsätzliche Festlegung über das getroffen hat, kann es in derartigen Angelegenheiten dem Vorstand überlassen werden, dieses nach außen zu tragen und es dabei auch verdeutlichend, konkretisierend und fortschreibend auszuformulieren (vgl. zu IHKn BVerwG, Urt. v. 23.6.2010 - 8 C 20.09 -, BVerwGE 137, 171, juris Rn. 35, 49; Beschl. v. 14.2.2020 - 8 B 78.19 -, juris Rn. 6).
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